Der Thüringer Verfassungsgerichtshof

Wozu brauchen wir einen Verfassungsgerichtshof?

In unserem demokratischen Staat regelt die Verfassung die Staatsform und die Grundrechte. Damit das funktioniert und das, was festgeschrieben ist, auch eingehalten wird, gibt es die Gewaltenteilung:
Ein Organ beschließt die Gesetze, das sind der Bundestag oder auf Landesebene der Landtag. Ein Organ führt die Gesetze aus und stellt seine Politik unter diese Gesetze und die Verfassung – Bundesregierung oder Landesregierung.
Ob Gesetze eingehalten werden, dafür sind die Gerichte zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Grundrechte, die im Grundgesetz der Bundesrepublik festgehalten sind. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wacht darüber, dass die Thüringer Gesetze der Thüringer Verfassung entsprechen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Weimar.
Ihm gehören acht Mitglieder und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs an. Der Präsident und mindestens zwei weitere Mitglieder müssen Berufsrichter sein.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gehört wie die anderen Gerichte zur dritten Gewalt im Freistaat Thüringen. Landtag und Regierung müssen sich an die Verfassung des Freistaates halten und ihre Entscheidungen im Sinne dieser Verfassung treffen.

Die Grundlage seiner Arbeit ist also die Verfassung des Freistaates Thüringen. Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob Gesetze des Freistaates der Verfassung widersprechen. Aber er tut das nicht von sich aus, sondern nur, wenn jemand dies beantragt.

Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich an den Verfassungsgerichtshof wenden (in der Fachsprache heißt das: den Verfassungsgerichtshof anrufen), wenn er oder sie der Auffassung ist, dass ein Thüringer Gesetz mit der Verfassung des Freistaats nicht vereinbar ist. Der Verfassungsgerichtshof prüft nicht, ob ein Urteil richtig ist, sondern nur, ob das Gesetz, nach dem geurteilt oder gehandelt wurde, der Verfassung entspricht.

Verfassungsbeschwerden können Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinden, Gemeindeverbände usw. einreichen. Auf der Internetseite des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kannst du genauer nachlesen, wofür der Verfassungsgerichtshof zuständig ist.

Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde:
In Betrieben gibt es Personalvertretungen. Im Personalvertretungsgesetz Thüringens ist das Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst geregelt. In diesem Gesetz hieß es, dass Mitarbeiter mit geringer Wochenarbeitszeit nicht mitbestimmen können.
Ob dies rechtens ist, wurde auf Antrag einer Landtagsfraktion im Jahr 2004 vom Verfassungsgerichtshof geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Regelung nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar ist.
Das Recht auf Mitbestimmung hängt nicht von der Arbeitszeit ab. Die Regelung im Thüringer Personalvertretungsgesetz musste geändert werden.